Der Begriff “Siedlergewalt” gehört seit Jahren zu den am häufigsten verwendeten Schlagworten im Zusammenhang mit Judäa und Samaria. Doch was genau ist damit gemeint?
Dieser Artikel beleuchtet das Thema anhand der zugrunde liegenden Definitionen, Statistiken und Quellen.
Inhalt
Einleitung
Kaum ein Tag vergeht, an dem wir nicht mit Berichten über angebliche oder tatsächliche “Siedlergewalt” konfrontiert werden. Seit dem 7. Oktober 2023 sei sie sprunghaft angestiegen, heisst es. Gleichzeitig dienen solche Berichte zunehmend als Begründung für Boykottaufrufe gegen “Produkte aus illegalen Siedlungen in palästinensischem Gebiet”.
Wir sollten uns von solchen politisch geprägten Bezeichnungen nicht täuschen lassen. Gemeint sind damit jüdische Produkte aus Judäa und Samaria. Arabische Produkte aus denselben Gebieten sind von solchen Boykottforderungen nicht betroffen.
Heftig diskutiert wird das gegenwärtig vor allem in der EU. Die Niederlande, Spanien, Belgien und Irland haben entsprechende Boykotte angekündigt oder bereits eingeführt. Auch einzelne Städte sind diesen Weg gegangen, darunter Oslo, Trondheim, Tromsø, Vaksdal, Hamar und Lillehammer (Norwegen), Leicester (England) sowie Swansea und Gwynedd (Wales).
Bemerkenswert ist, dass sich diese Entwicklung bislang weitgehend auf Europa beschränkt – einen Kontinent mit einer fast 2’000-jährigen Geschichte des Antisemitismus. Ausserhalb Europas gibt es zwar vereinzelt ähnliche Restriktionen, doch vergleichbare Boykottmassnahmen wie in Europa sind mir bislang nicht bekannt.
Was bei solchen Boykottforderungen fast immer fehlt, sind Antworten auf zwei grundlegende Fragen:
- Worauf stützt sich die Behauptung, jüdische Gemeinden oder ihre Produkte in der nach dem Völkerbundsmandat als nationale Heimstätte des jüdischen Volkes vorgesehenen Region seien völkerrechtswidrig? Meist wird auf Art. 49 der Genfer Konvention verwiesen. Dieser Artikel verbietet die Zwangsverlegung oder Deportation geschützter Personen aus besetztem Gebiet in das Gebiet der Besatzungsmacht oder eines anderen Staates. Dass Israel eine solche Zwangsverlegung vorgenommen hätte oder heute vornähme, wurde jedoch von keinem internationalen Gericht festgestellt.
- Wodurch wurden Judäa und Samaria zu „palästinensischem Gebiet“? Zwischen 1948 und 1967 standen sie unter jordanischer Kontrolle, nachdem Jordanien das Gebiet annektiert hatte. Zuvor gehörten sie zum britischen Mandatsgebiet Palästina und davor zum Osmanischen Reich. Niemand sprach vor 1967 von „palästinensischem Gebiet“. Selbst wenn man noch weiter in die Geschichte zurückgeht – bis zu den Hethitern, Girgaschitern, Amoritern, Kanaanitern, Perisitern, Hiwitern oder Jebusitern –, waren diese Gebiete, abgesehen von der rein geografischen Bezeichnung „Palästina“, nie Teil eines palästinensischen Staates.
Eine zweite Schwierigkeit zeigt sich bei der praktischen Umsetzung solcher Regelungen. Wie sollen entsprechende Produkte überhaupt erkannt und klassifiziert werden? Wo verlaufen die geografischen Grenzen, und worauf stützt sich eine solche Zuordnung?
Und wie verhält es sich beispielsweise mit:
- Produkten eines Unternehmens, dessen Hauptsitz ausserhalb dieser Gebiete liegt, das dort jedoch Filialen oder Produktionsstätten betreibt?
- Produkten, die nur teilweise dort entstanden sind? Milch von Kühen etwa, die zeitweise dort gegrast haben?
- Produkten von Bauernhöfen oder Produktionsbetrieben, deren Betrieb oder deren formeller Besitz auf einen Araber übertragen worden ist?
- Produkten, die ausserhalb dieser Gebiete hergestellt wurden, deren Saatgut, Setzlinge oder Dünger jedoch von dort stammen?
- Produkten, die zwar ausserhalb dieser Gebiete hergestellt werden, deren Produzenten oder Mitarbeitende jedoch dort wohnen oder deren Unternehmen dort Niederlassungen unterhalten?
Und schliesslich: Wie will man sicherstellen, dass solche Produkte nicht nach Kern-Israel „geschmuggelt“ und erst unmittelbar vor dem Export etikettiert werden?
Der Schritt von einem Boykott einzelner Produkte zu einem generellen Boykott israelischer Produkte ist deutlich kleiner, als man zunächst annehmen könnte. Entsprechende Forderungen werden bereits heute offen erhoben.
Doch nun zum eigentlichen Thema dieses Artikels: Was ist “Siedlergewalt” eigentlich und worauf stützt sich dieser Vorwurf?
Worauf stützen sich die Zahlen zur “Siedlergewalt”?
Die Zahlen, auf die sich die UNO abstützt, stammen von OCHA, dem Büro der Vereinten Nationen für die “Koordinierung humanitärer Angelegenheiten”.
Laut ihren eigenen Angaben stützt sich OCHA auf “eine Vielzahl von Quellen, darunter palästinensische Behörden, palästinensische Bezirkskoordinierungsbüros (DCO), UN-Organisationen, Menschenrechtsorganisationen und Medienberichte”.
Damit beruhen die Statistiken zu einem wesentlichen Teil auf Informationen, die aus palästinensischen oder regierungskritischen Quellen stammen. OCHA erläutert hiermit zwar vage die Herkunft der Meldungen, beschreibt jedoch kein Verfahren, mit dem solche Meldungen unabhängig überprüft oder systematisch mit israelischen Angaben abgeglichen würde.

Auf dieser Grundlage präsentiert OCHA den in den vergangenen Jahren dokumentierten Anstieg der sogenannten „Siedlergewalt“.
Was dieser Statistik fehlt, ist eine Gegenüberstellung mit palästinensischer Gewalt gegen Juden. Erst dieser Vergleich würde ein vollständiges Gesamtbild ermöglichen.
Die OCHA-Statistik zeigt damit einen Teil der Realität. Sie beantwortet jedoch nicht die Frage, welchem Ausmass an palästinensischer Gewalt die jüdische Bevölkerung in Judäa und Samaria ausgesetzt ist.
Hierzu veröffentlicht die Israel Security Agency (Shin Bet) eigene Statistiken, die die von palästinensischen Tätern ausgehenden Angriffe dokumentieren.

Die zweite Statistik zeigt, dass die Sicherheitslage in Judäa und Samaria nicht allein durch sogenannte „Siedlergewalt“ geprägt ist. Im Jahr 2024 wurden tausende palästinensische Angriffe auf Juden dokumentiert. Darunter befanden sich neben Steinwürfen auch Hunderte von Molotowcocktail-, Sprengstoff- und Schusswaffenangriffen sowie Messer- und Fahrzeugattacken.
Beide Statistiken beruhen auf unterschiedlichen Quellen und Erfassungsmethoden und sind daher nicht unmittelbar vergleichbar. Sie machen jedoch deutlich, dass ein vollständiges Bild der Sicherheitslage nur dann entstehen kann, wenn Gewalt gegen beide Bevölkerungsgruppen gleichermassen berücksichtigt wird.
Wer die Situation in Judäa und Samaria verstehen will, muss deshalb beide Perspektiven betrachten. Eine Statistik alleine kann nur einen Teil der Realität abbilden.
Was wird in den Statistiken der UNO als “Siedlergewalt” gezählt?
Wir haben uns bereits daran gewöhnt, dass Juden in Judäa und Samaria als “Siedler” bezeichnet werden, Araber hingegen nicht. Demzufolge wird arabische Gewalt gegen Juden nicht als “Siedlergewalt” bezeichnet.
Es ist übrigens bezeichnend, dass es für nationalistisch motivierte Gewalttaten einen eigenen Begriff gibt, wenn die Täter Juden sind („Siedlergewalt“), nicht jedoch, wenn die Täter Palästinenser sind. Rein sprachlich müsste das Gegenstück entweder „Nomadengewalt“ lauten (wer nicht siedelt, ist Nomade) oder – realistischer – schlicht „Palästinensergewalt“. Ein solcher Begriff hat sich jedoch nie etabliert.
Für das Jahr 2024 dokumentiert OCHA 1’449 Fälle sogenannter „Siedlergewalt“. Für denselben Zeitraum verzeichnen israelische Sicherheitsstatistiken 6’343 palästinensische Angriffe auf Juden in Judäa und Samaria.
(Eine Gesamtübersicht über die Todesopfer palästinensischer Terroranschläge gegen israelische Zivilisten findet sich in der Jewish Virtual Library)
Doch was genau versteht OCHA unter „Siedlergewalt“? Die von OCHA veröffentlichten Zahlen beantworten diese Frage nicht. Für eine sachliche Interpretation ist jedoch entscheidend, was für Ereignisse überhaupt in diese Statistik aufgenommen werden.
Die Daten der israelischen Polizei aus den Jahren 2014 bis 2024 wurden in einer Untersuchung von Regavim detailliert analysiert und mit den Angaben von OCHA verglichen. Das Ergebnis ist überraschend:
- In dieser Zeit wurden gesamthaft 1’356 Vorfälle wegen Verdacht auf “Siedlergewalt” registriert.
- Bei 537 dieser Vorfälle wurde der Verdacht auf nationalistisch motivierte Gewalt (Siedlergewalt) weiterhin verfolgt. Der Rest betraf normale kriminelle Vorfälle wie Fahrzeugdiebstahl, Drogendelikte und ähnliches.
- Als Gründe für die Einstellung dieser Verfahren wurden genannt: „Umstände, die eine Strafverfolgung nicht rechtfertigen“ (8%), Beweismangel (19%) oder unbekannter Täter (72%)”. Dieses Verhältnis entspricht in etwa dem nationalen Durchschnitt für solche Verfahrenseinstellungen, sowohl bei jüdischen als auch bei palästinensischen nationalistisch motivierten Straftaten.
- Rund die Hälfte aller weiterverfolgten Verfahren führte schliesslich zu einer Verurteilung. Auch diese Quote entspricht ungefähr jener bei palästinensischer Gewalt.
- Die Verurteilungsrate für nationalistisch motivierte Straftaten – sowohl jüdische als auch arabische – liegt bei etwa 50% aller eingereichten Anklagen und damit deutlich unter der nationalen Verurteilungsrate von rund 85%. Dieses verzerrte Verhältnis ist auf die überhöhte Anzahl ungerechtfertigter Anzeigen zurückzuführen.
Darüber hinaus verweist die Untersuchung auf zwei weitere Beobachtungen:
- Mehrere hochrangige Polizeibeamte erklärten wiederholt, dass sich die überwiegende Mehrheit der eingegangenen Beschwerden über jüdische Gewalt in Judäa und Samaria aufgrund der Ermittlungsergebnisse als unbegründet erwiesen habe. Zahlreiche Verfahren seien deshalb eingestellt oder gar nicht erst weiterverfolgt worden. Sie führten dies unter anderem auf die Aktivitäten linker Bewegungen und anarchistischer Gruppen zurück.
- Eine vergleichende Analyse der Daten des Knesset-Forschungs- und Informationszentrums mit den Daten von Jesch Din zeigt, dass die Beschwerderate von Arabern in Judäa und Samaria deutlich höher ist als im Rest des Landes. Die Tatsache, dass ein sehr hoher Prozentsatz dieser Beschwerden ergebnislos bleibt, lässt vermuten, dass dies eher auf die intensive Aktivität von Provokateuren und die Instrumentalisierung von „Lawfare“-Taktiken durch palästinistische Organisationen zur Delegitimierung des israelischen Sicherheitssystems zurückzuführen ist als auf ein erhöhtes Mass an Gewalt durch Israelis in Judäa und Samaria.
Zur Anschauung verlinke ich hier exemplarisch einen Artikel über “Siedlergewalt” aus der linken Zeitung Tachles. Folgendes fällt mir dabei auf:
- Eine Recherche im Internet über einen Herrn “Kusai Abu al-Khabash” zeigt mir vorerst keine Resultate. Für ein Ereignis mit den im Artikel geschilderten schweren Misshandlungen erscheint diese geringe mediale Resonanz zumindest ungewöhnlich.
- Erst bei Reddit wurde ich schliesslich fündig: Hinter einer Bezahlschranke bei HaAretz hat Gideon Levy, einer der umstrittensten Journalisten Israels, darüber berichtet.
- Der Bericht erwähnt Aktivisten der Organisation “Jordan Valley Activists”, die sich “zufälligerweise” zu diesem Zeitpunkt in diesem Zeltlager befanden. Bei ihrem Facebook-Accunt lässt sich nachlesen, was für Ziele diese Gruppe verfolgt. Ob diese Gruppe mit “Jordan Valley Solidarity” verbündet ist, ist mir nicht bekannt, es läge jedoch sehr nahe.
- Jordan Valley Solidarity berichtete am 8. April 2021 wie folgt: “Im vergangenen Februar zerstörten die israelischen Besatzungsbehörden Humsa, eine Beduinensiedlung im nördlichen Jordantal…”. Mit der Aussage in Tachles, wonach diese Familien seit 60 Jahren dort lebten, stimmt das nicht überein.
- Sehr seltsam ist auch dieser Absatz: “Eine der amerikanischen Freiwilligen erreichte am frühen Morgen des folgenden Tages die nächste Polizeistation und gab eine ausführliche Aussage ab. Sie verliess Israel unmittelbar danach, weil sie befürchtete, festgenommen zu werden, und kehrte in die Vereinigten Staaten zurück”. Der Artikel erklärt ihre sofortige Ausreise also damit, sie habe eine Festnahme befürchtet. Weshalb eine Zeugin nach einer wahrheitsgetreuen Aussage bei der Polizei eine Festnahme befürchtete, bleibt unerklärt.
- Befremdlich ist auch, dass eine andere palästinistische Quelle diesen Vorfall unterschiedlich schildert. Von nackt ausziehen und den Penis quälen wird hier nichts berichtet und was bei Tachles zwei amerikanissche Aktivisten sind, sind bei “Palestine uncensored” ein amerikanischer und ein portugiesischer Aktivist.
- Tachles: “Nachdem Kusais Aussage in der internationalen Presse erschienen war, wurde über den Angriff auch in Israel berichtet, allerdings nur von «Haaretz». Seltsam bloss, dass Google mir nirgends einen derartigen Artikel anzeigt.
- Falsch ist auch die Aussage, es handle sich bei diesen Familien um Palästinenser. Es sind Beduinen, nicht Palästinenser. Es ist zwar nicht unmöglich, jedoch äusserst ungewöhnlich, dass Beduinen Privatland besitzen.
- Nebst Homsa berichtet der Tachles-Autor (Ari Folman) auch über andere beduinische Siedlungen und bezeichnet sie als “palästinensisch”:
– Hadidiya,
– Farasia,
– Ein al-Hilwe,
– Hamra und
– Samra - Weiter in diesem Artikel: “Die Uhr tickt bis zu den Wahlen am 27. Oktober. Aus Angst vor einer Wahlniederlage scheint die Regierung entschlossen, die ethnische Säuberung dieser palästinensischen Hirtengemeinschaften abzuschliessen, bevor die Wähler an die Urnen gehen”. Das ist vollkommener Unsinn, denn Palästinenser sind in Israel nicht wahlberechtigt (ausser, unter Umständen, auf lokaler Ebene).
- Und: “Ein Hirte, der mit seiner Herde über offene Hügel zieht, steht für Freiheit. Und genau diese Freiheit muss beseitigt werden”. Ein idealistisches Bild, das so sogar zutreffen mag. Beseitigt werden muss diese Freiheit jedoch nur dann, wenn dieser “Palästinenser” dabei israelisches Staatsland beansprucht oder es sich aneignen will.
- Der letzte Absatz macht deutlich, welches politische Ziel der Autor (Ari Folman – wer sich für seine politischen Positionen interessiert, findet zahlreiche Beiträge von ihm, unter anderem auch auf marxists.org) verfolgt: “Die Wahl am 27. Oktober rückt rasch näher, und die Aussicht auf eine Wahlniederlage scheint näher denn je. Dieser Artikel ist ein Hilferuf, denn die jüngsten Ereignisse haben gezeigt: Nur internationaler Druck kann die totale Zerstörung stoppen, die die derzeitige Regierung betreibt”. Der Autor verbindet seine Schilderung ausdrücklich mit dem Appell, internationalen Druck auf Israel auszuüben, um einen politischen Kurswechsel herbeizuführen. Ob die von ihm zitierten Ereignisse den Tatsachen entsprechen, lässt sich anhand seines Artikels jedoch nicht überprüfen.
Schlussbemerkung
Der Begriff „Siedlergewalt“ erfüllt heute nicht nur eine beschreibende, sondern auch eine politische Funktion. Die regelmässige Verwendung dieses Begriffs in Verbindung mit Kampagnen, Boykottforderungen oder Appellen zu internationalem Druck zeigt, dass er oft Teil einer politischen Agenda ist und nicht eine realistische Beschreibung einzelner Vorfälle in Judäa und Samaria.
So hat sich der Begriff in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil der internationalen Berichterstattung entwickelt. Politiker, Medien und internationale Organisationen greifen regelmässig auf entsprechende Statistiken zurück, ohne deren Aussagekraft näher zu hinterfragen.
Die Analyse zeigt, dass in aller Regel nackte Zahlen ohne nähere Erläuterung übernommen werden. Welche Ereignisse tatsächlich erfasst werden, welche Definitionen angewendet werden und welche Formen der Gewalt in diesen Statistiken gar nicht erfasst werden, bleibt dabei unerwähnt.
Umso wichtiger ist es, die zugrunde liegenden Daten und deren Aussagekraft kritisch zu hinterfragen.
Eine sachliche Beurteilung der Sicherheitslage in Judäa und Samaria erfordert deutlich mehr als die Betrachtung einer einzelnen Statistik. Erst die Gegenüberstellung verschiedener Quellen, die Prüfung ihrer Methodik und die kritische Analyse konkreter Einzelfälle ermöglichen ein wirklichkeitsnahes Bild der Realität.
Wer den Begriff „Siedlergewalt“ verwendet, sollte sich deshalb bewusst sein, dass bereits die Definition dieses Begriffs eine Auswahl trifft – und dass jede Auswahl zwangsläufig auch bestimmt, was nicht sichtbar wird.
Weitere Informationen, Hintergrundartikel sowie die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Lesern findet ihr im Forum von Hasbara.news.
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