Was oft als „Konversion zum Judentum“ bezeichnet wird, nennt sich auf Hebräisch Gyur (גיור) im Singular beziehungsweise Gyurim (גיורים) im Plural. Der Begriff lässt sich jedoch nicht mit „Konversion“ übersetzen. Die treffendere Übersetzung wäre „Aufnahme“, genauer gesagt die Aufnahme in das jüdische Volk.
Das Wort Gyur leitet sich von Ger (גר) ab. Bereits in der Tora bezeichnet dieser Begriff einen Menschen, der zwar nicht zum jüdischen Volk gehört, sich ihm jedoch angeschlossen hat.
Ein Gyur ist folglich nicht mit einer Konversion zum Christentum oder zum Islam vergleichbar. Er wird nicht durch ein einfaches Gebet oder Ritual (wie beispielsweise die christliche Taufe) abgeschlossen, sondern durch eine Abschlussprüfung vor einem rabbinischen Gericht, gefolgt von einem rituellen Bad, der Mikva *). Und man tritt dabei auch nicht bloss einer Religionsgemeinschaft bei, sondern einem ganzen Volk und teilt fortan dessen Religion, Traditionen, Geschichte und Schicksal.
*) Spätestens bei diesem Bad wird in aller Regel überprüft, ob Männer beschnitten sind (Brit Milah).
Die Fragen „Kann man dem Judentum beitreten?“ und auch „Wie kann man das tun?“ werden ziemlich oft gestellt, doch ganz so einfach zu beantworten sind sie nicht, denn es hängt davon ab, weshalb man das tun möchte und was man damit erreichen möchte.
Ein Übertritt zum Judentum beinhaltet jedenfalls immer die Annahme des Judentums und damit auch die Abkehr von einer zuvor angehörten Religionsgemeinschaft.
Hinweis: Was ich im Folgenden beschreibe, gilt in erster Linie für Männer. Wie einzelne Fragen für Frauen gehandhabt werden, weiss ich nicht immer so genau – ich bin schliesslich keine Frau und habe das nicht gelernt. Zudem unterscheiden sich die Gepflogenheiten von Gemeinde zu Gemeinde teilweise erheblich, insbesondere zwischen orthodoxen und reformorientierten Gemeinden.
Gefälschte Gyurim
Es ist unschön, doch es gibt sie tatsächlich – und dies häufiger, als man meinen würde: gefälschte Gyurim.
Es gibt „falsche Rabbiner“, sogar Organisationen, die solche anbieten („Gyur in zwei Wochen“). Leider gibt es aber auch echte Rabbiner und Gemeinden, die so etwas tun.
Letztere tun dies nicht unbedingt, weil sie jemanden betrügen wollen, sondern oft aus finanziellen Gründen. Häufig handelt es sich um Gemeinden, die ums Überleben kämpfen und ihre finanzielle Situation verbessern möchten.
Um dies gleich vorwegzunehmen: Jeder seriöse Rabbiner wird einem Interessenten zunächst einmal von einem Gyur abraten und zahlreiche Gründe nennen, weshalb dies keine gute Idee sei. Geschieht dies nicht, ist bereits höchste Vorsicht angebracht.
Beginn eines Gyurs
Als Nächstes müssen die voraussichtlichen Kosten des Prozesses festgelegt werden. Mehrere Tausend USD sind dabei durchaus üblich. Der Prozess umfasst viele Stunden Privatunterricht und es versteht sich wohl von selbst, dass diese nicht kostenlos erbracht werden können.
Hinzu kommen Bücher und andere Lernmaterialien, die für den Unterricht benötigt oder empfohlen werden. Am besten fragt man den Rabbiner gleich zu Beginn, welche Literatur er dazu empfiehlt.
Und als Drittes sollte gleich zu Beginn abgeklärt werden, welches Beit Din den Prozess abschliessen wird. Ein „Beit Din“ ist ein Richtergremium aus (mindestens) drei Rabbinern, die den erfolgreichen Abschluss des Prozesses bestätigen müssen: Die eigentliche Abschlussprüfung, die durch ein Dokument bestätigt wird.
Bei dieser Gelegenheit kann man sich auch einen jüdischen Namen geben lassen. Dieser Name ist zwar nicht offiziell, wird danach jedoch innerhalb jüdischer Gemeinden verwendet.
Gyur um einer lokalen jüdischen Gemeinde beizutreten
Es ist durchaus legitim, sich dieses Ziel zu setzen: Man möchte Teil der lokalen jüdischen Gemeinschaft werden und an deren jüdischem Leben teilnehmen können.
Doch um regelmässig an den gemeinsamen Gebeten einer Synagoge teilnehmen zu können, braucht man keinen Gyur zu absolvieren. Man kann das auch als Nicht-Jude. Auch wenn heutzutage leider Sicherheitskontrollen notwendig sind, sind Synagogen grundsätzlich für alle offen.
Doch ich empfehle, nicht einfach unvorbereitet zur Synagoge hinzugehen, sondern vorgängig Kontakt aufzunehmen und sich vorzustellen. Dies, um zu verhindern, dass man – in der Regel aus Sicherheitsgründen – abgewiesen wird.
Möglicherweise bietet diese jüdische Gemeinde auch Gyurim an. Entscheidet man sich für diesen Weg und beginnt einen solchen Prozess, wird von einem erwartet, dass man die bereits erlernten Gebote auch sichtbar einhält.
Allerdings darf man nicht alle diese Gebote einhalten solange der Prozess nicht abgeschlossen ist. Man muss also gewisse Gebote brechen. Im Zweifelsfall wird man dazu in der Regel den Rabbiner oder erfahrene Gemeindemitglieder befragen können.
Auch wird man anfänglich einer gewissen Skepsis bei einigen Gemeindemitgliedern begegnen, doch davon sollte man sich nicht gross beirren lassen: Diese Skepsis wird verschwinden, sobald ersichtlich wird, dass man es wirklich ernst meint.
Ganz grundsätzlich kann man sich an die Faustregel halten: „Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss.“ Wird man also auf etwas hingewiesen, selbst wenn dies in einem etwas barschen Ton geschieht, sollte man sich nicht erschrecken. Ein Lächeln und eine Antwort wie „Oh, das habe ich nicht gewusst. Danke, dass du mich darauf aufmerksam machst“ reichen vollkommen aus. *)
Nicht alle Juden sind Rabbiner, nicht alle Juden kennen alle Regeln der Halacha – und niemand ist perfekt.
*) In jüdischen Gemeinden ist das Duzen die Regel. Ab wann dies gegenüber einem Gyur-Kandidaten ebenfalls so gehandhabt wird, ist jedoch von Gemeinde zu Gemeinde und manchmal sogar von Mitglied zu Mitglied unterschiedlich.
Nachdem der Gyur-Prozess abgeschlossen ist, ist man in dieser Gemeinde als vollwertiges Mitglied anerkannt und kann an allem teilnehmen, was ansonsten nur Juden vorbehalten ist. Dazu gehören zum Beispiel:
- Man wird zum Minjan gezählt (für gewisse Gebete müssen mindestens zehn jüdische Männer anwesend sein, wobei einige Gemeinden das weniger streng handhaben).
- Man darf einen Tallit tragen (Gebetsmantel oder Gebetsschal – das wird in einigen Gemeinden bereits zuvor erlaubt, in den meisten jedoch nicht).
- Man kann zur Aliya aufgerufen werden(die Lesung der Segenssprüche vor und nach einem Abschnitt der Toralesung).
- Man darf eine Weinflasche öffnen, die für den Kiddusch bestimmt ist.
- Man kann bestimmte Aufgaben innerhalb der Gemeinde übernehmen.
- Und Anderes mehr.
Gyur um die israelische Staatsbürgerschaft zu erreichen
Wer einen vom israelischen Staat anerkannten Gyur abgeschlossen hat, kann aufgrund des Rückkehrgesetzes die israelische Staatsbürgerschaft beantragen. Die Einwanderung nach Israel nennt sich „Aliyah“ und wie das vonstatten geht, habe ich in einem eigenen Artikel beschrieben.
Wer mit seinem Gyur dieses Ziel verfolgt, der sollte sich vor dem Beginn des Prozesses unbedingt darüber informieren, ob der anvisierte Prozess in Israel auch anerkannt ist. Nicht alle Gyurim, die von jüdischen Gemeinden (oder Rabbinern oder Organisationen) angeboten werden, sind das.
Ich würde empfehlen, dies bei einer internationalen jüdischen Organisation wie der Jewish Agency oder auch Nefesh BeNefesh abzuklären, denn diese sind darüber in aller Regel besser informiert als ein lokaler Rabbiner.
Die Regeln in Israel können sich ändern, und sie tun dies durchaus von Zeit zu Zeit. Es gehört jedoch nicht zu den Aufgaben eines lokalen Rabbiners, sich über solche Fragen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Gyur um im gesamten Judentum als Jude anerkannt zu werden
Wer einen Gyur anstrebt, der im gesamten Judentum anerkannt wird, sollte sich nicht allein auf die Aussagen einzelner Rabbiner oder Gemeinden verlassen, denn letztlich entscheidend ist, ob das abschliessende Beit Din vom Rabbanut in Jerusalem anerkannt wird. Deshalb sollte diese Frage bereits vor Beginn des Prozesses geklärt werden.
Derzeit ist die Situation so, dass nicht alle Gyurim, die von Staat Israel anerkannt werden, auch vom gesamten Judentum anerkannt werden.
Das israelische Rückkehrgesetz wurde vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Antisemitismus in Europa geschaffen. Es soll sicherstellen, dass Menschen, die von Antisemiten als Juden betrachtet und deshalb verfolgt werden, in Israel Zuflucht finden können.
Das Rückkehrgesetz orientiert sich somit an einer Fremddefinition von Antisemiten und nicht an den Regeln des Judentums (Halacha).
Dieser Umstand schafft in Israel faktisch zwei Gruppen von Juden: Jene, die sowohl nach der Halacha als auch nach dem Rückkehrgesetz als Juden gelten, und jene, die zwar nach dem Rückkehrgesetz als Juden anerkannt sind, nicht jedoch nach den Regeln des Judentums.
Das hat erhebliche rechtliche Konsequenzen, insbesondere im Zivilrecht: Heirat, Scheidung, Erbrecht, die Anerkennung der eigenen Kinder als jüdisch, das Recht auf eine Bestattung in einem jüdischen Friedhof und vieles mehr.
In bestimmten Fällen können für die beteiligten Parteien sogar unterschiedliche Gerichte zuständig werden: Ein nach der Halacha anerkannter Jude kann sich dann auf Rechte und Verfahren berufen, die einem nur nach dem Rückkehrgesetz anerkannten Israeli nicht offenstehen.
Solche Konstellationen führen nicht selten zu sehr komplexen und langwierigen Rechtsstreitigkeiten.
In Israel gibt es derzeit Bestrebungen, diese Unschönheit zu beseitigen. Ziel ist es, die Unterschiede zwischen der Anerkennung nach dem Rückkehrgesetz und der Anerkennung nach den Regeln des Judentums zu verringern oder gänzlich abzuschaffen.
Ob, wann und in welcher Form dies geschehen wird, ist derzeit offen. Es handelt sich um ein Seilziehen zwischen dem Rabbanut und den jeweiligen politischen Mehrheiten.
Zu diesem Thema gibt es noch eine weitere, vielleicht überraschende, Information: Ein vom Rabbanut anerkannter Gyur in Israel setzt eine Teudat Zehut, also die israelische Staatsbürgerschaft voraus.
Der oft zu hörende Gedanke, nach Israel zu reisen, um hier einen allgemein anerkannten halachischen Gyur zu absolvieren, wird also nicht funktionieren.
Zum Schluss mein Rat: Überlege dir vor dem Beginn eines Gyur-Prozesses gut, was du damit erreichen möchtest. Nicht jeder Gyur führt zum selben Ziel.
Weitere Informationen, Hintergrundartikel sowie die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Lesern findet ihr im Forum von Hasbara.news.
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