18.6.2026 – MoU, das “Memorandum of Understanding”

Gestern habe ich darüber berichtet – Halbzeit zwischen der Publikation und der offiziellen Unterzeichnung des “Memorandum of Understandig” zwischen den USA und dem Iran, doch heute ist das bereits überholt: Das MoU ist von beiden Seiten unterzeichnet worden. Dies zwar erst digital, doch damit ist es jetzt aktiv geworden.

Gestern abend ist auch der Inhalt dieses MoUs veröffentlicht worden. Damit weiss inzwischen auch Israel, was die USA und der Iran in Bezug auf den Nahen Osten und insbesondere auf den jüdischen Staat ausgehandelt haben.

In diesem Beitrag will ich die 14 Punkte dieses Memorandums (übersetzen und) aufzählen und sie auch kurz kommentieren.

Inhalt

Punkt 1

Die Vereinigten Staaten von Amerika, die Islamische Republik Iran und ihre Verbündeten im gegenwärtigen Krieg erklären mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung die sofortige und endgültige Beendigung der Militäroperationen an allen Fronten, einschliesslich im Libanon, und verpflichten sich, künftig keinen Krieg oder keine Militäroperation gegeneinander zu beginnen, von der Androhung oder Anwendung von Gewalt abzusehen und die territoriale Integrität und Souveränität des Libanon zu gewährleisten. Das endgültige Abkommen wird die endgültige Beendigung des Krieges an allen Fronten, einschliesslich im Libanon, sowie die weiteren Bestimmungen dieses Absatzes bestätigen.


Im Vorfeld der Unterzeichnung hatten Trump und Vance mehrmals versichert, dass der Libanon kein Teil dieses Abkommens sei. Wie hier zu sehen, stimmt das nicht: Der Iran ist mit seiner Forderung, Israel und den Libanon zu integrieren, durchgedrungen.

Von Israel kann nicht erwartet werden, dass es sich an dieses Abkommen halten wird. Dass sich die Hisbollah erneut an der israelischen Grenze einnisten kann um die Städte im Norden aus nächster Nähe zu beschiessen, so wie das zuvor der Fall war und wie es nahezu 100’000 Israelis zu Flüchtlingen im eigenen Land gemacht hat, kann Israel nicht akzeptieren.

Dazu kommt, dass es zwischen dem Libanon und Israel keine anerkannte Grenze gibt. Der Libanon befindet sich offiziell noch immer im Krieg mit Israel den es 1948 begonnen hat. Er anerkennt Israels Existenzrecht nicht und ein Friedensabkommen, welches letztlich die Grenze zwischen den beiden Ländern festlegen würde, ist mit diesem MoU in weite Ferne gerückt: Die libanesische Regierung, die bis vor Kurzem eine gewissen Gesprächsbereitschaft signalisiert hatte, ist jetzt ins Abseits gestellt und die Macht ist an den Iran und die Hisbollah übertragen worden.

Hiermit ist die Forderung, Israel müsse “die territoriale Integrität und Souveränität des Libanon” gewährleisten obsolet: Diese Integrität und Souveränität existiert ohne Friedensvertrag nicht.

Punkt 2

Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen zu achten und sich nicht in die inneren Angelegenheiten des anderen einzumischen.


Die “territoriale Integrität” des Irans ist von den USA attackiert worden, umgekehrtes hat jedoch nicht stattgefunden. Der Iran wäre gar nicht in der Lage dazu. Dies ist somit ein Punkt, der die USA bindet, nicht den Iran.

Was die Einmischung in die “inneren Angelegenheiten” betrifft, dürfte das eher ein Papiertiger sein, denn der Iran mischt sich seit Langem stark in die amerikanische Politik ein. Er hat dort seine Lobby-Gruppen bis in die höchsten Regierungsebenen und diese sind sehr einflussreich und auch erfolgreich. Es ist nicht ersichtlich, wie dies unterbunden werden kann. Eben so wenig ist glaubhaft, dass der Iran darauf verzichten wird.

Punkt 3

Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, innerhalb von maximal 60 Tagen eine endgültige Vereinbarung auszuhandeln und zu erzielen. Diese Frist kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.


Wir können davon ausgehen, dass der Iran diese 60 Tage verlängern wird. Je länger diese “60 Tage” dauern, desto mehr Geld fliesst in die iranische Kriegskasse und desto besser kann er sich militärisch wieder aufrüsten.

Dieser Punkt ist auch sprachlich interessant. Im ersten Satz steht noch “maximal”, doch bereits im nächsten Satz verschwindet es: Es ist eben gerade nicht “maximal”.

Punkt 4

Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die Vereinigten Staaten von Amerika mit der Aufhebung ihrer Seeblockade und aller Störungen und Behinderungen der Islamischen Republik Iran beginnen und die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen vollständig beenden. Während dieses Zeitraums die Islamische Republik des Iran dafür sorgen, dass der Schiffsverkehr im selben Verhältnis wie vor dem Krieg stattfinden wird. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich ferner, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus der Nähe der Islamischen Republik Iran abzuziehen.


Bereits ab heute werden die USA also ihre Blockade des iranischen Schiffsverkehrs aufheben, womit der Iran wie zuvor auf dem Seeweg frei sein Erdöl exportieren und Waffen und Munition importieren kann.

Immerhin hält der letzte Satz fest, dass die USA ihre Streitkräfte vorläufig nicht abziehen werden. Diesbezüglich bleibt bis zur Unterzeichnung eines endgütigen Abkommens (am Sankt-Nimmerleins-Tag) also alles beim Alten und die amerikanische Bedrohung des Irans bleibt so lange erhalten.

Punkt 5

Mit Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran nach besten Kräften Vorkehrungen treffen, um die kostenlose Durchfahrt von Handelsschiffen zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman für 60 Tage zu gewährleisten. Der Schiffsverkehr wird unverzüglich aufgenommen und, unter Berücksichtigung der notwendigen Beseitigung technischer und militärischer Hindernisse sowie der Minenräumung durch die Islamische Republik Iran, innerhalb von 30 Tagen wieder vollständig hergerichtet. Die Islamische Republik Iran wird in Abstimmung mit dem Sultanat Oman und anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs sowie unter Berücksichtigung des geltenden Völkerrechts und der Souveränitätsrechte der Anrainerstaaten der Strasse von Hormus die künftige Verwaltung und die maritimen Dienste in der Strasse von Hormus festlegen.


Während der zweimonatigen Frist bis zur Unterzeichnung eines endgültigen Abkommens soll der Iran seine Behinderungen des Schiffsverkehrs (Minen, Drohnenbeschuss, Attacken mit Schnellboten) einstellen, bzw. abbauen und für die Passage der Meerenge keine Gebühren erheben.

Bemerkenswert ist der letzte Absatz: Während im ersten Absatz noch von “kostenlos” die Rede ist, wird dem Iran im zweiten Absatz das Recht eingeräumt, in Absprache mit dem Oman dieses internationale Gewässer zu administrieren. Der Iran wird das nicht kostenlos tun und wird versuchen, den Oman mit einer Beteiligung an den Gewinnen zu ködern.

Dass der Oman dieses Spiel mitspielen wird, ist nicht garantiert. In der Vergangenheit hat er sich zu einem solchen iranischen Angebot nicht geäussert.

Doch wenn er es tut, dann werden diese beiden Staaten nahezu 40% des weltweiten Energiehandels kontrollieren.

Punkt 6

Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich gemeinsam mit regionalen Partnern zur Ausarbeitung eines verbindlichen, einvernehmlichen Plans mit einem Volumen von mindestens 300 Milliarden USD für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran. Der Umsetzungsmechanismus dieses Plans wird im Rahmen einer endgültigen Vereinbarung innerhalb von 60 Tagen festgelegt. Alle für die entsprechenden Finanztransaktionen erforderlichen Lizenzen, Ausnahmegenehmigungen und Genehmigungen werden von den Vereinigten Staaten von Amerika erteilt.


Woher diese 300 Milliarden kommen sollen, ist unklar. Bereits bezüglich des Gazastreifens haben die USA versucht, einen Fonds für den Wiederaufbau zu organisieren. Damals haben zwar etliche arabischen Staaten zugestimmt, doch wirklich geflossen ist kein einziger USD.

Trotzdem ist bemerkenswert, dass der Iran für die Folgen eines Krieges, den er selbst begonnen hat (April 2024: 300 Raketen, teilweise mit international geächteten Splitterbomben bestückt, auf israelische Grossstädte), entschädigt werden soll, während die von ihm beschossenen Staaten leer ausgehen sollen.

Punkt 7

Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, sämtliche Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran, einschliesslich der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, der Resolutionen des IAEA-Gouverneursrats sowie aller einseitigen US-Sanktionen (primäre und sekundäre), gemäss einem vereinbarten Zeitplan im Rahmen des endgültigen Abkommens aufzuheben. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika erkennen die entscheidende Bedeutung der oben genannten Sanktionsaufhebung an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in den Verhandlungen zu behandeln, um eine gegenseitige Einigung zu erzielen.


Immerhin werden die Sanktionen vorerst nicht aufgehoben. Dies soll erst im Rahmen der endgültigen Vereinbarung ausgehandelt werden. Doch in diesem MoU verpflichten sich die USA bereits, die Sanktionen dereinst aufzuheben.

Punkt 8

Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie keine Atomwaffen beschaffen oder entwickeln wird. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran haben vereinbart, die Entsorgung des gelagerten angereicherten Materials gemäss einem Mechanismus zu regeln, der im Einklang mit dem in Absatz 7 genannten Zeitplan einvernehmlich festgelegt wird. Die Mindestmethode ist die Verdünnung vor Ort unter Aufsicht der IAEA. Beide Parteien vereinbarten ausserdem, die Frage der Anreicherung und andere einvernehmlich festgelegte Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem nuklearen Bedarf der Islamischen Republik Iran auf Grundlage des im endgültigen Abkommen vereinbarten Rechtsrahmens zu erörtern. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Absatzes bestätigen. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran erkennen die entscheidende Bedeutung der oben genannten Nuklearfragen an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in den Verhandlungen zu behandeln, um eine Einigung zu erzielen.


Der Iran “verspricht” hier dasselbe, was er bereits vor 10 Jahren (JCPOA) versprochen hat: “Wir werden keine Atombomben bauen”. Weshalb er trotz dieses Versprechens im Geheimen sein Uran auf über 60% angereichert hat, bleibt ungeklärt und wird nicht hinterfragt. Es gibt keine zivile Nutzung für auf 60% angereichertes Uran.

Die Mindestmethode zur Beseitigung des hochangereicherten Urans sie eine “Verdünnung vor Ort unter Aufsicht der IAEA”, wird festgehalten. Hierzu wissen wir aus Satellitenausnahmen, dass diese Vorräte tief vergraben sind und dass der Iran in letzter Zeit den Zugang zu ihnen durch bauliche Massnahmen massiv erschwert hat.

Punkt 9

Bis zum Abschluss des endgültigen Abkommens vereinbaren die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran, den gegenwärtigen Status quo beizubehalten. Die Islamische Republik Iran wird den aktuellen Status quo ihres Atomprogramms beibehalten, und die Vereinigten Staaten von Amerika werden keine neuen Sanktionen verhängen und keine zusätzlichen Streitkräfte in der Region stationieren.


Den Status Quo beibehalten – jedoch mit Ausnahme der Aufhebung der amerikanischen Seeblockade für den Iran. Damit wird der Iran gut und lange leben können.

Punkt 10

Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zur Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, Erdölprodukten und Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen, einschliesslich Bankgeschäfte, Versicherungen, Transport usw., erteilen wird.


Die Sanktionen werden vorerst also nicht aufgehoben, doch es sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die sie aushebeln sollen.

Punkt 11

Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, die eingefrorenen oder gesperrten Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran nach Inkrafttreten dieser Absichtserklärung uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran werden die Verfahren zur Freigabe dieser Gelder während der Verhandlungen einvernehmlich festlegen. Diese Gelder, unabhängig davon, ob sie auf dem ursprünglichen Konto verbleiben oder überwiesen werden, stehen uneingeschränkt für Zahlungen an jeden von der Zentralbank der Islamischen Republik Iran benannten Begünstigten zur Verfügung. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen entsprechend auszustellen.


Wie bereits zu Obamas Zeiten erhält der Iran bereits ab jetzt etliche Milliarden an USDs. Damit kann er wieder die Kämpfer und militärische Ausrüstung seiner Proxies im gesamten Nahen Osten bezahlen und der gegenwärtigen Abwanderung (Desertation) in diesen Gruppen entgegenwirken.

Punkt 12

Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran vereinbaren, dass ein Exekutivmechanismus eingerichtet wird, um die erfolgreiche Umsetzung dieser Absichtserklärung und die künftige Einhaltung des endgültigen Abkommens zu überwachen.


Hier liegt der Verdacht nahe, dass dieser “Exekutivmechanismus” aus jenen Ländern bestehen wird, die den Iran seit Langem bereits unterstützen, allen voran Katar. Vermutlich werden auch weitere iranfreundliche “Mediatoren” des Abkommens, wie zum Beispiel Pakistan, dazu stossen.

Punkt 13

Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und vorbehaltlich des Beginns der Umsetzung der Absätze 1, 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung sowie der fortlaufenden Umsetzung dieser Massnahmen werden die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran Verhandlungen über das endgültige Abkommen ausschliesslich über die übrigen Absätze aufnehmen.


Über die Absätze 2, 3, 6, 7, 8, 9, 12, 13 und 14 soll also erst nach (zumindest teilweiser) Umsetzung der Absätze 1 (Ende des Krieges), 4 und 5 (Öffnung der Strasse von Hormus), 10 (Aufhebung von Handelshindernissen für den Iran) und 11 (Freigabe eingefrorenen iranischen Vermögens) verhandelt werden.

Punkt 14

Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrates bestätigt.


Es ist ziemlich unklar, wie die USA und der Iran dem UN-Sicherheitsrat dereinst diktieren können, ein solches “endgültiges Abkommen” letztendlich zu sanktionieren.

Was im MoU ausgeklammert ist

Fast noch wichtiger als das, was hier festgehalten wird, ist, was explizit nicht erwähnt wird. Das ist:

  • Das iranische ballistische Raketenarsenal. Dieses bedroht weniger die USA, jedoch alle Staaten des Nahen Ostens, zuallererst Israel, dessen Vernichtung der Iran noch immer in seinem Programm stehen hat (“Tod den USA! Tod Israel!”)
  • Die iranischen Proxies. Die iranische Strategie, seinen Krieg gegen die “westliche Welt” und für ein schiitisches Kalifat auszulagern und auf die Houthis, die Hamas, die Hisbollah, sowie viele weiteren schiitischen Terrorgruppen zu verteilen, kann ungehindert fortgeführt werden.

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