Wem gehört das Land?

Zwei Völker beanspruchen das Land zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer, wird häufig argumentiert. Deshalb müsse dieses Gebiet zwischen beiden Völkern “gerecht aufgeteilt” werden, damit im Nahen Osten Frieden einkehren könne.

Diese Sichtweise lässt jedoch ausser Acht, dass das Mandatsgebiet Palästina bereits 1946 in einen arabischen Teil (rund 80%, das heutige Jordanien) und einen jüdischen Teil (etwas mehr als 20%, das heutige Israel einschliesslich der heute umstrittenen Gebiete) aufgeteilt worden ist.

Doch lassen wir diesen Einwand einmal beiseite und lassen wir auch die Frage ausser Betracht, wie sinnvoll der Vergleich zwischen einem über 3’000 Jahre alten Volk aus dieser Region und einer nationalen Identität ist, die sich erst ab dem 20. Jahrhundert als eigenes Volk etabliert hat.

Ignorieren wir zudem die zahlreichen archäologischen Funde, die die jahrtausendealte jüdische Präsenz in diesem Land belegen, und konzentrieren wir uns stattdessen auf die heutige Situation, auf nachprüfbare Tatsachen und auf das Völkerrecht:

Was spricht für einen jüdischen Anspruch auf dieses Land – und was für einen palästinensischen?

Inhalt

Der jüdische Besitzanspruch

Der jüdische Besitzanspruch stützt sich auf drei wesentliche Grundlagen: Die Bibel, die Landaufteilung nach dem ersten Weltkrieg und ein Prinzip des internationalen Rechts.

1. Die Bibel

Sowohl der jüdische Tanach als auch das christliche Alte Testament und der islamische Koran beziehen sich auf mehrere Stellen in der Torah, in denen beschrieben wird, dass G’tt dieses Land dem jüdischen Volk zugesprochen hat.

Gegen Ende der langen Wanderung des jüdischen Volkes unter der Führung Moses’ (דברים / Deuteronomium 1,6–8) heisst es:

יְהֹוָ֧ה אֱלֹהֵ֛ינוּ דִּבֶּ֥ר אֵלֵ֖ינוּ בְּחֹרֵ֣ב לֵאמֹ֑ר רַב־לָכֶ֥ם שֶׁ֖בֶת בָּהָ֥ר הַזֶּֽה׃
[Unser G’tt sprach zu uns am [Berg] Horeb und sagte: “Ihr seid lange genug an diesem Berg geblieben“]
פְּנ֣וּ ׀ וּסְע֣וּ לָכֶ֗ם וּבֹ֨אוּ הַ֥ר הָֽאֱמֹרִי֮ וְאֶל־כׇּל־שְׁכֵנָיו֒ בָּעֲרָבָ֥ה בָהָ֛ר וּבַשְּׁפֵלָ֥ה וּבַנֶּ֖גֶב וּבְח֣וֹף הַיָּ֑ם אֶ֤רֶץ הַֽכְּנַעֲנִי֙ וְהַלְּבָנ֔וֹן עַד־הַנָּהָ֥ר הַגָּדֹ֖ל נְהַר־פְּרָֽת׃
[“Macht euch auf den Weg zum Bergland der Amoriter und zu allen ihren Nachbarn in der Araba, im Bergland, in der Schefela, im Negev, an der Küste, im Land der Kanaaniter und im Libanon, bis zum grossen Strom, dem Euphrat“]
רְאֵ֛ה נָתַ֥תִּי לִפְנֵיכֶ֖ם אֶת־הָאָ֑רֶץ בֹּ֚אוּ וּרְשׁ֣וּ אֶת־הָאָ֔רֶץ אֲשֶׁ֣ר נִשְׁבַּ֣ע יְ֠הֹוָ֠ה לַאֲבֹ֨תֵיכֶ֜ם לְאַבְרָהָ֨ם לְיִצְחָ֤ק וּֽלְיַעֲקֹב֙ לָתֵ֣ת לָהֶ֔ם וּלְזַרְעָ֖ם אַחֲרֵיהֶֽם׃
[“Siehe, ich stelle das Land zu eurer Verfügung. Geht und nehmt das Land in Besitz, das der Ewige euren Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat, ihnen und ihren Erben nach ihnen zu geben“]

Doch es gibt viele weitere Stellen in der Torah, die dasselbe aussagen.

So wurde dieses Land bereits Abraham und seinen Nachkommen versprochen – ein Versprechen, das später mehrfach wiederholt und bekräftigt wurde.

Die Karte zeigt, wie dieses Land später unter die 12 Stämme Israels aufgeteilt worden ist. Die Leviten erhielten kein eigenes Stammesgebiet, sondern ihnen wurden Städte innerhalb der Gebiete der anderen Stämme zugewiesen.


So weit die religiöse Begründung des jüdischen Besitzanspruchs.


Viele Menschen messen solchen Aussagen jedoch keine besondere Bedeutung bei. Sie sind weder religiös noch betrachten sie religiöse Schriften als verbindliche Grundlage für politische oder rechtliche Ansprüche. Andere argumentieren, diese Texte seien mehrere tausend Jahre alt und deshalb für die heutige Zeit nicht mehr massgebend.

Doch selbst wenn man die religiösen Begründungen zurückweist, bleiben zwei weitere Grundlagen bestehen. Diese beruhen nicht auf Glauben oder religiösen Überzeugungen, sondern auf historischen Tatsachen und auf internationalem Recht, das bis heute Gültigkeit besitzt.

2. Völkerbund und UNO

Nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches am Ende des Ersten Weltkriegs mussten dessen ehemaligen Gebiete neu geordnet werden. Die alliierten Siegermächte beschlossen 1920 an der Konferenz von San Remo die grundlegende Aufteilung dieser Gebiete.

Der Völkerbund setzte diese Beschlüsse später durch verschiedene Mandate um, darunter das Mandat für Palästina von 1922.

Bei ihrer Gründung im Jahr 1945 trat die UNO die Nachfolge des Völkerbundes an. Alle heutigen Staaten dieser Region beruhen – gleich wie Israel – auf den Beschlüssen und Mandaten, die nach dem ersten Weltkrieg und dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches geschaffen wurden.


Die Beschlüsse von San Remo und das daraus hervorgegangene Mandat für Palästina wurden von der UNO nie aufgehoben. Vielmehr enthält die UNO-Charta mit Artikel 80 eine Bestimmung, welche bestehende Rechte aus den Mandaten des Völkerbundes ausdrücklich schützt.

Eine politische Resolution der UNO-Generalversammlung hätte dies grundsätzlich auch gar nicht bewirken können, da sie nicht befugt ist, bestehende völkerrechtliche Rechte nachträglich (25 Jahre später!) einfach aufzuheben.


Im Gebiet der Levante wurden die ehemaligen osmanischen Provinzen unter ein französisches und ein britisches Mandat gestellt. Die folgenden Karten zeigen die Ausdehnung dieser beiden Mandatsgebiete.

Während Frankreich die Mandate für Syrien und den Libanon erhielt, wurde Grossbritannien mit dem Mandat für Palästina betraut. Dieses Mandat sah ausdrücklich die Schaffung einer „nationalen Heimstätte für das jüdische Volk“ vor.

Mit dieser „nationalen Heimstätte“ war offensichtlich nicht ein jüdisches Siedlungsgebiet innerhalb eines arabischen Staates gemeint. Vielmehr sollte dem jüdischen Volk – wie den anderen Völkern der Region auch – die Möglichkeit gegeben werden, seine nationale Selbstbestimmung in einem eigenen Staat, einer eigenen Nation zu verwirklichen.

Dies entsprach dem Zeitgeist jener Epoche. Nach dem Ersten Weltkrieg setzte sich zunehmend die Auffassung durch, dass Völker ein Recht auf nationale Selbstbestimmung besitzen. Dieses Recht sollte nach Möglichkeit in eigenen Nationalstaaten verwirklicht werden. Zahlreiche heutige Staaten Europas und des Nahen Ostens entstanden auf dieser Grundlage.


Doch, wie wir alle wissen, kam es anders. Die britische Mandatsmacht hat ihren Auftrag nicht erfüllt.

Das Gebiet östlich des Jordans, das nahezu 80% des ursprünglichen Mandatsgebiets Palästina umfasste, wurde vom Auftrag zur Schaffung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk ausgenommen und dem Emirat Transjordanien übertragen. Aus diesem Gebiet entstand später das heutige Jordanien.

Auch die Golanhöhen wurden dem Mandat für Palästina entzogen und dem französischen Mandatsgebiet Syrien zugeordnet. Mit der Unabhängigkeit Syriens gingen sie später an den syrischen Staat über.

Auch die Gründung dieses jüdischen Staates bereiteten die Briten nicht vor. Im Gegenteil: Mit dem White Paper von 1939 schränkten sie die jüdische Einwanderung nach Palästina massiv ein.

Zu einer Zeit, als die Juden in Europa zunehmend verfolgt und industriell getötet wurden und viele von ihnen dringend einen Zufluchtsort benötigten, beschoss die britische Marine ihre Flüchtlingsschiffe und sperrte die Insassen in Konzentrationslager in Zypern ein oder führte sie nach Deutschland zurück, wo sie ihrem Schicksal nicht mehr entgehen konnten.

Gleichzeitig kamen sie den Forderungen der arabischen Bevölkerung weitgehend entgegen. Der arabischen Einwanderung wurden kaum Grenzen gesetzt und es wurden gar grosse Teile des Staatslandes in arabischen Privatbesitz überführt.

Die geplante jüdische Heimstätte wurde dadurch zunehmend eingeschränkt und ihre Verwirklichung immer weiter hinausgeschoben.

Dieses Beispiel zeigt, dass internationales Recht und internationale Vereinbarungen in der Praxis nicht immer konsequent umgesetzt werden. Politische, wirtschaftliche, strategische und militärische Interessen sind mitunter stärker als rechtliche Verpflichtungen. Im Fall des Mandats für Palästina war dies überdeutlich der Fall.


Nach dem Ablauf des britischen Mandats und der Gründung des Staates Israel im Jahr 1948 griffen mehrere arabische Armeen (Ägypten, Transjordanien, Syrien, Libanon und Irak sowie weitere arabische Freiwilligenverbände) das neue Land militärisch an. Grossbritannien hatte diese Armeen militärisch aufgerüstet und britische Offiziere beteiligten sich an diesen Angriffen.

Israel verfügte damals noch über keine reguläre Armee.

Im Verlauf dieses Krieges wurden nahezu ganz Judäa und Samaria von Jordanien erobert und später annektiert. Die dort lebende jüdische Bevölkerung wurde getötet, enteignet und vertrieben. Dieses Gebiet wird seither als „Westbank“ oder „Westjordanland“ bezeichnet. Diese jordanische Annexion wurde international jedoch lediglich von Grossbritannien und Pakistan anerkannt.

Der Gazastreifen wurde damals von Ägypten besetzt und verwaltet. Eine Annexion ist dort jedoch nie erfolgt.


Die Golanhöhen wurden von Israel im Sechstagekrieg 1967 von Syrien erobert, nachdem das israelische Unterland jahrelang aus diesen Höhen angegriffen worden ist. 1981 wurden sie formell in den israelischen Staat eingegliedert.

Mit dem “Jerusalem Gesetz” (1980) wurde auch das ehemalige Ostjerusalem formell wiedervereinigt und in den israelischen Staat eingegliedert.

Notiz ⇒ Diese beiden israelischen Entschlüsse werden international nur von wenigen Staaten anerkannt. Offenbar sollen die Golanhöhen an Syrien und die Altstadt von Jerusalem an Jordanien (das darauf verzichtet hat) zurückgegeben werden.


Der Status der ehemaligen Westbank sowie dem Gazastreifen ist heute durch die Oslo-Abkommen (Oslo I 1993 und Oslo II 1995) geregelt, welche unter Vermittlung und Mitwirkung der USA, Russlands und weiterer internationaler Akteure zustande gekommen sind.

Die darin vereinbarte Aufteilung der Verwaltungszuständigkeiten gilt weiterhin, auch wenn sie heute in politischen Debatten häufig ausgeblendet, mitunter gar bestritten wird. Insbesondere die EU tut sich stark damit, diese Abkommen zu brechen – obwohl viele europäischen Staaten damals die Unterzeichnung dieser Verträge gefordert hatten.

In diesem Zusammenhang wird oft von „besetzten Gebieten“ gesprochen. Dieser Begriff wird im Zusammenhang mit Israel jedoch in aller Regel falsch assoziiert:

Als „besetztes Gebiet“ wird im Völkerrecht gemeinhin ein Gebiet bezeichnet, das von einer fremden Macht kontrolliert oder verwaltet wird, aber nicht Teil ihres anerkannten Staatsgebiets ist. Solche Gebiete gibt es weltweit in unterschiedlichen Formen. Der Begriff beschreibt einen rechtlichen Status und sagt für sich genommen nichts über dessen Rechtmässigkeit oder Unrechtmässigkeit aus.

So wird das ehemalige Westjordanland seit den Oslo-Abkommen teilweise von Israel (Zone C) und teilweise von der Palästinensischen Autonomiebehörde (Zonen A nd B) “besetzt”.

3. Uti possidetis juris

„Uti possidetis juris“ ist ein Grundsatz des Völkerrechts. Er besagt, dass neu entstehende souveräne Staaten grundsätzlich jene Grenzen übernehmen, die ihr Gebiet unmittelbar vor der Unabhängigkeit als Verwaltungsgrenzen besessen hat.

Da beim Ablauf des britischen Mandats am 14. Mai 1948 die jordanischen und ägyptischen Eroberungen noch nicht stattgefunden hatten und niemand einen anderen Staat auf dem Gebiet des Mandats Palästina proklamiert hat, besagt der Grundsatz des uti possidetis juris, dass die Grenzen des neu gegründeten Staates Israel mit den Grenzen des britischen Mandatsgebiets Palästina zu diesem Zeitpunkt identisch sind.

Gemäss diesem völkerrechtlichen Grundsatz gehören daher auch Judäa, Samaria und der Gazastreifen zum Gebiet des Staates Israel: Beim Ablauf des britischen Mandats Teil des Mandatsgebiets Palästina waren sie Teil dieses Mandatsgebietes.

Fazit

Damit haben wir drei unterschiedliche Grundlagen für einen jüdischen Besitzanspruch auf dieses Land betrachtet.

Die erste ist religiöser und historischer Natur. Sie stützt sich auf die übereinstimmenden Aussagen von Tanach, Bibel und Koran sowie auf zahlreiche archäologische Funde, welche die jahrtausendealte Verbindung des jüdischen Volkes mit diesem Land belegen.

Die beiden anderen Grundlagen beruhen auf internationalem Recht. Einerseits auf den Beschlüssen von San Remo, dem Mandat für Palästina und deren Fortbestand im Rahmen der internationalen Rechtsordnung. Andererseits auf dem völkerrechtlichen Grundsatz des uti possidetis juris, der bei der Entstehung neuer Staaten die bestehenden Verwaltungsgrenzen als Grundlage ihrer Staatsgrenzen betrachtet.

Der palästinensische Besitzanspruch

Ein solcher ist deutlich schwieriger zu begründen. Dennoch gibt es verschiedene Argumente, die oft zur Begründung eines palästinensischen Besitzanspruchs angeführt werden.

Wir haben schon immer hier gelebt

Zur Begründung eines palästinensischen Besitzanspruchs wird häufig angeführt, die heutigen Palästinenser seien Nachkommen der Kanaaniter oder der Philister. Welche dieser beiden Herleitungen bevorzugt wird, hängt meist davon ab, wen man dazu in welchem Zusammenhang befragt.

Beide Behauptungen sind jedoch problematisch. Die Kanaaniter und die Philister verschwanden bereits vor Jahrtausenden als eigenständige Völker. Niemand spricht heute eine kanaanäische Sprache, verwendet deren Schrift oder lebt nach deren Kultur und Religion.

Auch die Philister, ein ursprünglich aus dem ägäischen Raum stammendes Seevolk, gingen bereits in der Antike in anderen Bevölkerungsgruppen auf. Zwischen ihnen und den heutigen Palästinensern besteht weder eine kulturelle noch eine politische noch eine genetische Kontinuität.


Doch auch aus einem anderen Grund vermag dieses Argument nicht zu überzeugen: Nachdem die jüdische Nation ihre politische Unabhängigkeit verloren hatte, wurde die Region Palästina – einschliesslich des heutigen Israel – während fast zweitausend Jahren von zahlreichen verschiedenen Völkern und Herrschern geprägt und besiedelt. Araber waren dabei lediglich eine von vielen Bevölkerungsgruppen.

Da diese Region damals keine festen Staatsgrenzen kannte, wanderten Menschen und ganze Volksgruppen über Jahrhunderte hinweg frei umher. Römer, Byzantiner, Araber, Kreuzfahrer, Mamluken, Osmanen und viele andere hinterliessen ihre Spuren in diesem Land.

In der Region, von der hier die Rede ist, lebten vor der Gründung des Staates Israel (1948) Araber, Juden, Drusen, Kurden, Beduinen, Bahai und Angehörige vieler weiterer Volksgruppen. Es ist nicht ersichtlich, weshalb sich aus der Anwesenheit arabischer Vorfahren ein ausschliesslicher arabischer Besitzanspruch ableiten lassen sollte.

Zudem lassen viele palästinensische Familiennamen erkennen, dass ihre Träger oder deren Vorfahren ursprünglich aus anderen Teilen des Nahen Ostens stammen.

Die hier abgebildete Auswahl zeigt einige Beispiele.


Doch selbst wenn man diesem Argument zumindest teilweise folgen möchte: Lange irgendwo gelebt zu haben, begründet weder privatrechtlich noch völkerrechtlich einen exklusiven Besitzanspruch. Selbst wenn sie in diesem Land gelebt haben, gehört hat es ihnen nie.

Über einen weiteren Aspekt, nämlich “Wer sind eigentlich diese Palästinenser?”, habe ich hier bereits geschrieben.

Israel ist eine europäische Kolonie

Eine Kolonie ist ein Gebiet, das von einem fremden Staat beherrscht wird und selbst keine eigene Souveränität besitzt. Frankreich verfügt über Kolonien, Grossbritannien ebenfalls, auch Spanien und die Niederlande, um nur einige Beispiele zu nennen.

Auf Israel trifft keine dieser Voraussetzungen zu. Israel wird von keinem fremden Staat regiert und ist eindeutig keine Kolonie.

Dass Israel von vielen Palästinensern und anderen Arabern dennoch als “kolonialer Fremdkörper” wahrgenommen wird, hat andere Gründe:

Der Staat Israel versteht sich als jüdischer Nationalstaat. Seine Gesellschaft orientiert sich kulturell, politisch und gesellschaftlich anders als die anderen Staaten der Region. Für viele Menschen im Nahen Osten erscheint Israel deshalb als etwas Fremdes, obwohl die jüdische Geschichte in diesem Land weit älter ist als die meisten heutigen Staaten der Region.

Juden sind europäische Fremdlinge in der Region

In Tat und Wahrheit sind die meisten jüdischen Israelis keine Nachkommen europäischer Einwanderer, sondern Nachkommen von Juden, die aus arabischen und islamischen Ländern nach Israel geflohen oder vertrieben worden sind. Ihre Familien stammen aus Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Syrien, dem Libanon, Irak, Jemen, Iran und vielen weiteren Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas.

Dazu kommt, dass der Holocaust einen grossen Teil des europäischen Judentums vernichtet hat. Nachdem Millionen Juden ermordet und zahlreiche jahrhundertealte jüdische Gemeinden ausgelöscht worden sind, gab es schlicht nicht mehr so viele Juden, die in diese Region hätten einwandern können.

UNO Resolution 181

Oft berufen sich Palästinenser und ihre Unterstützer auf die UNO-Resolution 181 von 1947, den sogenannten Teilungsplan für Palästina.

Dabei wird jedoch übersehen, dass Resolutionen der UNO-Generalversammlung grundsätzlich lediglich einen empfehlenden Charakter haben und keine verbindlichen völkerrechtlichen Entscheidungen darstellen. Die Generalversammlung ist nicht befugt, die Grenzen eines Staates rechtsverbindlich festzulegen oder einen neuen Staat zu schaffen.

Hinzu kommt, dass die jüdische Seite diesen Teilungsplan damals akzeptierte, während die arabische Seite ihn ablehnte. Die arabischen Staaten und die arabische Führung Palästinas entschieden sich stattdessen für einen Vernichtungskrieg gegen Israel.

Doch unabhängig davon, ob man den Teilungsplan für sinnvoll hält oder nicht, steht fest: Die Resolution 181 ist nie umgesetzt worden. Die darin vorgesehenen Grenzen traten nie in Kraft und wurden durch die Ereignisse des Krieges von 1948 gegenstandslos.

Die Palästinenser büssen für den Holocaust in Europa

Auch dies ist ein Argument, das man des Öftern zu hören kriegt, doch es ist historisch falsch: Der Grundstein für den jüdischen Staat wurde nicht nach dem zweiten Weltkrieg gelegt, sondern nach dem ersten. Es ist derselbe Grundstein, auf welchem alle heutigen Staaten der Region beruhen.

Palästinenser haben – gleich wie Juden auch – ein Recht auf Selbstbestimmung

Mit dieser Begründung werden gleich mehrere Aspekte ausser Acht gelassen.

  • Palästinensische Araber bilden im ehemaligen Transjodanien (dem heutigen Jordanien) mit nahezu 80% die Bevölkerungsmehrheit. Damit, dass sie dort von einem Königshaus aus Saudi-Arabien regiert werden, hat Israel nichts zu tun. Wenn ihnen das Recht auf nationale Selbstbestimmung ein zentrales Anliegen ist, dann müssten sie es eher dort einfordern, wo sie die Bevölkerungsmehrheit bilden.
  • Ein eigener Staat auf dem Gebiet der “nationalen Heimat des jüdischen Volkes” ist den Palästinensern bereits mehrmals angeboten worden (1947 UNO-Teilungsbeschluss, 2000/2001 Camp David, 2005 Sharon-Plan, 2008 Friedensangebot von Ehud Olmert, 2020 Trumps Plan für eine Gebietsaufteilung), doch all diese Angebote wurden abgelehnt.
  • 2005 hat sich Israel aus Gaza zurückgezogen und dieses Gebiet den Palästinensern überlassen. Sie hätten dort sofort ihren eigenen Staat ausrufen können, denn dazu brauchen sie keine israelische Bewilligung. Das haben sie jedoch nicht gemacht.
  • Der Schlachtruf, den man dazu oft hört, lautet “From the River to the Sea”. Das ist kein Wunsch nach Selbstbestimmung in den sogenannten “palästinensischen Gebieten”, sondern der Wille, den jüdischen Staat auszulöschen.
  • Und, nicht zuletzt, kann von einer Selbstbestimmung in ihren “Palästinensischen Gebieten” nicht gesprochen werden: Weder die Hamas noch die P.A. lassen freie Wahlen zu oder erlauben ihrer Bevölkerung auch nur die gerinsten demokratischen Freiheiten.

Fazit

Eine genauere Betrachtung zeigt, dass keines dieser Argumente einen ausschliesslichen palästinensischen Besitzanspruch auf dieses Land überzeugend begründen kann.

Schlussbetrachtung

Als Ursache des inzwischen bald 100 Jahre alten Konflikts liegt eine andere Erklärung nahe.

Nach der schrittweisen Islamisierung des einst christlich geprägten Libanon ist Israel heute der einzige nicht-islamische Staat in der Region und damit ein schmerzhafter Stachel in einem islamischen Imperium im Nahen Osten.

Allem Anschein nach ist dies der wirkliche Grund, weshalb Israel bekämpft wird. Bekämpft von der Hamas, der Hisbollah, den Houthis, anderen dschihadistischen Gruppierungen und Ländern wie Katar, dem Iran und auch der Türkei.

Was all diese Gruppen und Länder vereint, ist die Ideologie der Muslimbruderschaft.

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