Wem gehört das Land?

Zwei Völker beanspruchen das Land zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer, wird landläufig behauptet, deshalb müsse es letztendlich zwischen diesen beiden Völkern gerecht aufgeteilt werden, damit im Nahen Osten Frieden einkehren wird.

Grundsätzlich ignoriert diese Behauptung die Tatsache, dass das Mandatsgebiet Palästina bereits 1946 in einen arabischen (fast 80%, heutiges Jordanien) und einen jüdischen (etwas über 20%, heutiges Israel inklusive der sogenannten „besetzten Gebieten“) Teil aufgeteilt worden ist.

Doch lassen wir dies für einmal beiseite und auch den schiefen Vergleich des über 3’000 Jahre alten jüdischen Volkes aus dieser Region mit einem arabischen Volk, das 1964 zum ersten Mal erwähnt worden ist.

Ignorieren wir auch die unzähligen archäologischen Ausgrabungen, welche noch nie etwas von diesem „Volk der Palästinenser“ zutage gebracht haben, und konzentrieren wir uns auf die heutige Situation, auf aktuelle, eindeutig belegte Tatsachen und auf internationales Recht: Was spricht für einen jüdischen Besitzanspruch und was für einen palästinensischen?

Inhalt

Der jüdische Besitzanspruch

Der jüdische Besitzanspruch stützt sich auf die im Folgenden beschriebenen drei Grundlagen.

1. Die Bibel

Sowohl der jüdische Tanach, wie auch das christliche Alte Testament und ebenfalls der islamische Koran beziehen sich auf mehrere Stellen in der Torah, wo geschrieben steht, dass G’tt der Allmächtige dieses Land dem jüdischen Volk zugesprochen hat.

Gegen Ende der langen Reise des jüdischen Volkes unter der Führung Moses‘ (דברים / Deuteroromy) steht wie folgt geschrieben:

יְהֹוָ֧ה אֱלֹהֵ֛ינוּ דִּבֶּ֥ר אֵלֵ֖ינוּ בְּחֹרֵ֣ב לֵאמֹ֑ר רַב־לָכֶ֥ם שֶׁ֖בֶת בָּהָ֥ר הַזֶּֽה׃
(Unser G’tt sprach zu uns am [Berg] Horeb und sagte: „Ihr seid lange genug an diesem Berg geblieben„)
פְּנ֣וּ ׀ וּסְע֣וּ לָכֶ֗ם וּבֹ֨אוּ הַ֥ר הָֽאֱמֹרִי֮ וְאֶל־כׇּל־שְׁכֵנָיו֒ בָּעֲרָבָ֥ה בָהָ֛ר וּבַשְּׁפֵלָ֥ה וּבַנֶּ֖גֶב וּבְח֣וֹף הַיָּ֑ם אֶ֤רֶץ הַֽכְּנַעֲנִי֙ וְהַלְּבָנ֔וֹן עַד־הַנָּהָ֥ר הַגָּדֹ֖ל נְהַר־פְּרָֽת׃
(„Mach dich auf den Weg zum Bergland der Amoriter und zu allen ihren Nachbarn in der Araba, im Bergland, in der Schefela, im Negev, an der Küste, im Land der Kanaaniter und im Libanon, bis zum großen Strom, dem Euphrat„)
רְאֵ֛ה נָתַ֥תִּי לִפְנֵיכֶ֖ם אֶת־הָאָ֑רֶץ בֹּ֚אוּ וּרְשׁ֣וּ אֶת־הָאָ֔רֶץ אֲשֶׁ֣ר נִשְׁבַּ֣ע יְ֠הֹוָ֠ה לַאֲבֹ֨תֵיכֶ֜ם לְאַבְרָהָ֨ם לְיִצְחָ֤ק וּֽלְיַעֲקֹב֙ לָתֵ֣ת לָהֶ֔ם וּלְזַרְעָ֖ם אַחֲרֵיהֶֽם׃
(„Siehe, ich stelle das Land zu deiner Verfügung. Geh und nimm das Land in Besitz, das der Ewige deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat, ihnen und ihren Erben nach ihnen zu geben„)

Doch es gibt viele andere Stellen in der Torah, die dasselbe aussagen: So wurde dieses Land bereits Abraham (bzw. seinen Nachkommen) in die Hand versprochen. Ein Versprechen, das danach vielfach wiederholt worden ist.

Die Karte zeigt, wie dieses Land später unter die 12 Stämme Israels aufgeteilt worden ist (die Leviten, erhielten kein eigenes Land).


So weit so gut, doch viele Menschen sind nicht „religiös“ genug (weder jüdisch, noch christlich, noch islamisch) und anerkennen den Wert dieser Aussagen nicht. Zudem, sagen viele, seien diese Texte so alt, dass sie inzwischen überholt seien und heute keinen Wert mehr darstellen.

Wenn diese Grundlage also nicht ausreicht, einen jüdischen Anspruch auf dieses Land zu begründen, dann müssten es jedoch die beiden anderen Grundlagen tun, denn diese beruhen auf aktuellem internationalen Recht.

2. Völkerbund und UNO

1920 in San Remo hat der Völkerbund das Land des im ersten Weltkrieg untergegangenen osmanischen Reiches neu aufgeteilt. Bei ihrer Gründung (1945) hat die UNO alle Beschlüsse und Erlasse ihrer Vorgängerorganisation, dem Völkerbund, übernommen (s. Artikel 80) und alle heutigen Länder dieser Region beruhen, gleich wie Israel, auf eben diesen Beschlüssen.

Der Nordwesten des Mittleren Ostens wurde dabei unter je ein französisches und ein britisches Mandat gestellt, wobei die Briten den Auftrag erhielten, in ihrem Mandatsgebiet eine „nationale Heimat für das jüdische Volk“ (also einen jüdischen Nationalstaat) einzurichten. Diese beiden Karten zeigen die Ausdehnung dieser beiden Mandatsgebiete.

Britisches Mandatsgebiet

Französisches Mandatsgebiet

Hier ist der Text vom 20. Juli 1922 des (britischen) Mandats von Palästina. Man beachte speziell:

  • Artikel 5Der Mandatsträger hat dafür Sorge zu tragen, dass kein palästinensisches Gebiet an eine ausländische Regierung abgetreten, verpachtet oder in irgendeiner Weise unter deren Kontrolle gestellt wird
  • Artikel 6Die [britische] Palästinaverwaltung soll, unter Wahrung der Rechte und der Stellung anderer Bevölkerungsgruppen, die jüdische Einwanderung unter geeigneten Bedingungen erleichtern und in Zusammenarbeit mit der in Artikel 4 genannten Jewish Agency die Ansiedlung von Juden auf dem Land, einschließlich staatlicher Ländereien und nicht für öffentliche Zwecke benötigter Brachflächen, fördern„.
  • Artikel 25 beschreibt, dass das Gebiet von Palästina auch das heutige Jordanien umfasst: „In den Gebieten zwischen dem Jordan und der endgültig festgelegten östlichen Grenze Palästinas ist der Mandatsverwalter mit Zustimmung des Völkerbundrates berechtigt…

Doch, wie wir alle wissen, kam es dann anders: Die Briten haben ihren Auftrag nicht erfüllt.

Sie haben das Land östlich des Jordans (nahezu 80% ihres Mandatsgebietes) an ein Herrscherhaus aus Saudi-Arabien (das heutige Jordanien) und den Golan an Frankreich (das es später an Syrien weitergegeben hat) verschenkt.

Auch diesen jüdischen Staat haben sie nicht vorbereitet. Ganz im Gegenteil: In ihrem „White Paper“ (1939, zu Beginn des europäischen Holocaust) haben sie die jüdische Einwanderung stark eingeschränkt (eine arabische jedoch unterstützt) und haben arabische Armeen für einen Krieg gegen eben diesen jüdischen Staat (damals noch „Palaestina“ genannt) militärisch aufgerüstet und später sogar einzelne ihrer Heere in diesem Krieg angeführt.

Manchmal geht internationales Recht eben unter und muss strategischen, politischen und militärischen Überlegungen weichen. Hier war das überdeutlich der Fall.


Grosse Teile von Judaea und Samaria wurden 1948 von Jordanien erobert und später annektiert, wobei alle dort lebenden Juden enteignet und vertrieben worden sind (die sogenannte „Westbank“), während Gaza von Ägypten erobert worden ist. Beide diese Eroberungen wurden weltweit (Ausnahme: Grossbritannien und Pakistan) als illegal erklärt.

Den Golan hat Israel erst 1967 wieder zurückgeholt und 1981 dann formell annektiert, während die ehemalige Westbank und Gaza noch heute als „besetzte Gebiete“ bezeichnet werden (seit den Oslo-Abkommen ab 1993 teilweise von Israel, teilweise von „Palästinensern“ besetzt), da bislang kein Land sie offiziell annektiert hat.

Zum Verständnis: Im Völkerrecht wird folgendes als „besetztes Gebiet“ bezeichnet:

  • Wirksame Kontrolle: Die Besatzungsmacht muss die wirksame Kontrolle über das Gebiet erlangt haben und in der Lage sein, ihre Autorität durchzusetzen.
    (das gilt einzig für die Zone C, denn die Zonen A und B werden von der P.A. verwaltet und kontrolliert)
  • Nicht einvernehmliche Präsenz: Die Anwesenheit ausländischer Streitkräfte darf nicht mit Zustimmung des legitimen Souveräns erfolgen.
    (die Anwesenheit israelischer Sicherheitskräfte in der Zone B erfolgt im Einverständnis mit der P.A)
  • Vorübergehender Charakter: Eine Besetzung ist definitionsgemäß eine vorübergehende Situation und verleiht der Besatzungsmacht keine Souveränität.
    (Israel hat über diese Gebiete bislang keine Souveränität geltend gemacht)
  • Verdrängung der Autorität: Die Autorität der legitimen Regierung in dem Gebiet wurde durch die Besatzungsmacht verdrängt.
    (vor den Oslo-Abkommen gab es keine palästinensische Autorität in diesen Gebieten, es wurde keine Autorität verdrängt)

Gemäß dieser völkerrechtlichen Definition ist die Bezeichnung „besetzte Gebiete“ für die ehemalige Westbank und Gaza nicht korrekt. Zudem ist der Status der ehemaligen Westbank und des Gazastreifens verbindlich in den Oslo-Verträgen geregelt, ist also völkerrechtlich absolut legal.

3. Uti possidetis juris

Uti possidetis juris“ ist ein Grundsatz des Völkerrechts, der vorsieht, dass neu gegründete souveräne Staaten dieselben Binnengrenzen beibehalten, die ihr vor dieser Unabhängigkeit fremdregiertes Gebiet hatte.

Das bedeutet: Da Israel 1948 unmittelbar nach dem Abzug der Briten und dem Ablauf ihres Mandats offiziell gegründet worden ist und da Israel das einzige Land ist, das damals seinen Anspruch geltend gemacht hat (die jordanischen und ägyptischen Eroberungen waren illegal und Palästinenser, die allenfalls auch einen Anspruch hätten geltend machen können, gab es damals noch nicht), sind die Binnengrenzen Israels definiert durch die Grenzen des britischen Mandats zu diesem Zeitpunkt.

Gemäß diesem internationalen rechtlichen Grundsatz beinhalten sie also Judäa, Samaria und Gaza.

Fazit

Hier haben wir die drei Grundlagen für einen jüdischen Besitzanspruch in Kürze beschrieben: Die erste „religiös/historisch“ (3 hierin übereinstimmende religiöse Schriften: Tanach, Bibel und Koran) sowie archäologisch (unzählige Beweisstücke), die anderen beiden beruhen auf internationalem Völkerrecht.

Der palästinensische Besitzanspruch

Ein solcher ist sehr viel schwieriger zu begründen, doch ich zähle hier auf, was typischerweise zum palästinensischen Narrativ gehört.

Wir haben schon immer hier gelebt

Mal sind sie Nachkommen der Kanaaniter, mal Nachfahren der Philister, je nachdem, wen man dazu in welchem Kontext befragt. Stimmen tut beides nicht, denn beide Völker sind vor 1’000den von Jahren ausgestorben. Niemand spricht heute eine kanaaitische Sprache, lebt deren Kultur und Religion oder schreibt deren Schrift, und dass die heutigen „Palästinenser“ keine Nachfahren des griechischen Seefahrervolkes der Philister sind, ist genetisch erwiesen.

Dass dieses Argument nicht ziehen kann, hat auch einen anderen Grund: Die Region Palästina (inklusive Israel) wurde, nachdem die jüdische Nation zerfallen war, von sehr vielen Völkern besiedelt, bei Weitem nicht ausschließlich von Arabern.

Bereits die Türken (Osmanen) haben Teile ihrer Bevölkerung östlich der heutigen Türkei nach Palästina umgesiedelt und da diese Region damals keine Landesgrenzen kannte, wanderten die Völker und Familienstämme frei herum.

In der Region, wovon hier die Rede ist, lebten vor Israels Staatsgründung Araber, Juden, Drusen, Kurden, Beduinen, Bahais und viele andere Völker auch. Es gibt keinen Grund, weshalb ausschließlich Araber besondere Besitzansprüche stellen könnten.

Zudem: Typische palästinensische Familiennamen verraten oft die eigentliche Herkunft der Familien.

Hier sind ein paar Beispiele aufgeführt.

Doch selbst wenn man diesem Argument zumindest teilweise folgen möchte: Lange irgendwo gelebt zu haben, begründet nirgendwo einen exklusiven Besitzanspruch, weder privatrechtlich noch völkerrechtlich. Selbst wenn palästinensische Araber in diesem Land gelebt haben, gehört hat es ihnen nie.

Über einen weiteren Aspekt, nämlich „Wer sind eigentlich diese Palästinenser?„, habe ich hier bereits geschrieben.

Israel ist eine europäische Kolonie

Eine Kolonie ist eine Region, die von einem anderen, fremden Land regiert wird und selbst keine eigene Staatsmacht hat. Frankreich hat Kolonien, Großbritannien hat welche und auch Spanien und die Niederlande, um nur einige zu nennen. Doch über Israel herrscht kein fremdes Land, es ist eindeutig keine Kolonie.

Israel wird von den „Palästinensern“ einzig deshalb als Fremdkörper (fremdregierte Kolonie) empfunden, weil es ein jüdisches Land ist, kein islamisches, und weil diese beiden Kulturen sehr gegensätzlich sind. Für sie sind alle Nicht-Muslime Fremdlinge, illegale Eindringlinge in islamischem Land.

Juden sind europäische Fremdlinge in der Region

Tatsache ist, dass die Mehrheit der jüdischen Israelis Nachkommen von Flüchtlingen nicht aus europäischen, sondern aus arabischen Ländern (von Marokko über Jemen bis Syrien) sind.

Da der Großteil der europäischen Juden während des Holocaust ermordet worden ist, gab es ohnehin nicht mehr so viele von ihnen.

Die Juden halten palästinensisches Land besetzt

Diese Behauptung wird oft mit der hier gezeigten Karte (FAKE) unterlegt, doch das ist vollkommener Unsinn.

Die Kartenserie beginnt 1947 und zeigt (in Weiss) Gebiete im damaligen britischen Mandatsgebiet Palästina, die sich in jüdischem Privatbesitz befinden.

Einzig die letzte Karte (NOW) ist korrekt: Sie zeigt palästinensische Gebiete, wie sie in den Oslo-Abkommen festgelegt worden sind und wie sie zuvor noch nie existiert haben.

Die untere Karte (REAL) zeigt die tatsächlichen Verhältnisse.

NAKBA – die Juden haben Palästinenser enteignet und vertrieben

Auch diese Behauptung hält einer genaueren Betrachtung nicht stand.

Tatsache ist, dass die arabischen Staaten die lokalen Araber im Zug des arabischen Vernichtungskrieges gegen den jüdischen Staat (1948) zum Verlassen der Kriegsregion aufgefordert haben. Sie taten das in Radiosendungen, mit Flugblättern und durch Verbreiten von Horrorgeschichten über jüdische Gräueltaten wie Massentötungen und Vergewaltigungen. Deshalb sind rund 600’000 Araber geflüchtet. Die meisten von ihnen haben nie einen israelischen Kämpfer zu Gesicht bekommen.

Nach dem Krieg hat Israel den geflüchteten Arabern (ausgenommen feindliche Kämpfer) angeboten, wieder zurückzukehren. Etliche haben das gemacht. Sie und ihre Nachkommen leben heute als gleichberechtigte Staatsbürger in Israel und sind Teil der (20% – rund 2 Mio) arabischen Bevölkerung. Wer auf dieses Angebot verzichtet hat, ist für verlorenen Privatbesitz entschädigt worden.

UNO Resolution 181

Oft berufen sich Palästinisten auch auf den Teilungsplan der UNO von 1947. Hier wird jedoch missachtet, dass die UNO-Generalversammlung eine politische (keine juristische) Instanz ist und keinerlei rechtlichen Vollmachten besitzt.

Zudem haben die heutigen „Palästinenser“, gemeinsam mit allen anderen Arabern, diese damals höchst umstrittene Resolution abgelehnt und sich heute trotzdem auf sie zu berufen ist höchst unredlich.

Klar ist: Die UNO Resolution 181 ist nie umgesetzt worden. Sie hat keine Gültigkeit.

Fazit

Eine genauere Betrachtung zeigt, dass keines dieser palästinistischen Argumente Hand und Fuss hat. Doch wer ein Argument kennt, das irgendwie stichhaltig ist, kann das gerne im Kommentarbereich erläutern.

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