Zur Todesstrafe in Israel

Das Thema der Todesstrafe in Israel wird derzeit weltweit diskutiert. Dabei werden zahlreiche Behauptungen verbreitet, die sachlich schlicht falsch sind.

Viele dieser Behauptungen finden sich nicht nur in sozialen Medien, sondern werden auch von Politikern, Regierungen, internationalen Organisationen und Medien übernommen und weiterverbreitet.

Auf dieser Grundlage wird Israel heftig kritisiert und teilweise auch verurteilt.

Deshalb möchte ich hier die wichtigsten Fakten zu diesem Thema zusammenfassen und einige dieser Unwahrheiten richtigstellen.


Israel hat kein neues Gesetz zur Todesstrafe eingeführt.

Die Todesstrafe existiert im israelischen Recht seit der Staatsgründung (1948). Das entsprechende Gesetz ist sogar älter als der Staat Israel selbst und wurde vom britischen Mandatsrecht übernommen.

Die Behauptung, Israel habe kürzlich die Todesstrafe eingeführt oder ein neues Todesstrafengesetz beschlossen, ist daher sachlich falsch.

Israel hat kein neues Todesstrafengesetz geschaffen, sondern das bereits bestehende Recht lediglich um den Tatbestand des Terrorismus erweitert.


Das Gesetz unterscheidet nicht nach Herkunft oder Religion.

In diesem Gesetz wird die Herkunft des Täters nirgendwo erwähnt. Es gilt in gleicher Weise für alle Terroristen – unabhängig davon, ob sie Juden, Araber, Drusen, Christen, Muslime, Israelis oder Ausländer sind.


Iraelisches Recht <-> Militärrecht

Da Israel die zuvor von Jordanien und Ägypten besetzten Gebiete 1967 befreite, jedoch bis heute nicht annektiert hat, kann dort das israelische Recht grundsätzlich nicht angewendet werden. In den von Israel kontrollierten Gebieten wird die Rechtsprechung durch die Militärjustiz ausgeübt. Dies gilt sowohl für strafrechtliche als auch für zahlreiche andere rechtliche Fragen.

Die Militärjustiz hat diese Regelung übernommen. Damit gilt sie heute auch vor israelischen Militärgerichten.


Israelische Bürger und die Militärjastiz

Auch vor Militärgerichten gelten diese Regelungen grundsätzlich in gleicher Weise. Eine wichtige Ausnahme besteht jedoch für israelische Staatsbürger.

Für israelische Staatsbürger gilt unabhängig vom Tatort stets israelisches Recht. Wäre dies nicht der Fall, könnten israelische Täter für dieselbe Straftat unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, ob sie diese innerhalb oder ausserhalb der anerkannten Staatsgrenzen Israels begangen haben.

Wie in den meisten anderen Staaten auch, richtet sich die Strafverfolgung eigener Staatsbürger daher grundsätzlich nach demselben nationalen Recht – unabhängig davon, an welchem Ort die Tat verübt wurde.


Gleiches Recht für alle?

Dieser “Ungleichbehandlung” könnte auf drei verschiedene Arten begegnet werden:

  1. Israel annektiert diese Gebiete. Ab diesem Zeitpunkt würde dort dasselbe Recht gelten wie im übrigen Israel.
  2. Israel behandelt alle Personen, die sich dort aufhalten – auch wenn dies nur vorübergehend ist – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nach israelischem Recht. Auch dann würde für alle dasselbe Recht gelten.
  3. Israel übergibt diese Gebiete den „Palästinensern“. Dann würde dort palästinensisches Recht gelten.

Kommentar 1 ⇒ Der 2. Punkt erwähnt eine Möglichkeit, die kein Land der Welt so anwendet und Israel stünde mit einem solchen Vorgehen alleine da. Zudem würde ein solches System dazu führen, dass sich auch Touristen und andere ausländische Besucher vollständig dem israelischen Recht unterstellen müssten. Die internationalen Proteste wären absehbar.

Kommentar 2 ⇒ Der 3. Punkt erwähnt die Todesstrafe in den palästinensisch verwalteten Gebieten. Dort droht die Todesstrafe unter anderem für den Verkauf von Liegenschaften an Juden. Dass eine palästinensische Regierung künftig auch Terrorismus darunter stellen würde, erscheint wenig wahrscheinlich. Derzeit werden dort Terroristen mit lebenslangen finanziellen Zuwendungen belohnt.


Kritik ist legitim – die Verbreitung von Unwahrheiten nicht

Wie der eingangs verlinkte Artikel zeigt, wird dieses Thema derzeit auch in vielen jüdischen Gemeinden der Diaspora intensiv diskutiert.

Dass dabei Kritik an Israel (und damit an der Haltung der Mehrheit des jüdischen Volkes) geäussert wird oder dass man sich gegen eine bestimmte Entscheidung der israelischen Regierung stellt, ist das kleinere Problem.

Das weitaus grössere Problem ist, wenn in solchen Debatten Unwahrheiten über Israel behauptet und danach in Medien, sozialen Netzwerken oder durch politische Organisationen weiterverbreitet werden. Auf diese Weise gelangen falsche Informationen in die Öffentlichkeit und tragen dazu bei, Vorurteile und Judenhass zu fördern – mit Folgen, die letztlich jene jüdischen Gemeinden am stärksten treffen, aus deren Reihen solche Behauptungen ursprünglich stammen.

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